Die neue Reisesaison steht in den Startlöchern – und mit ihr wieder viele organisatorische Herausforderungen. Neben der Vorfreude auf spannende Flüge und den Stolz auf unsere gefiederten Athleten beschäftigen uns immer wieder auch rechtliche und logistische Fragen.
Ganz oben auf der Liste: das Thema LKW-Maut. Viele von Ihnen haben uns in den letzten Monaten angesprochen – mit Unsicherheit, mit berechtigtem Ärger und dem Wunsch nach Klarheit.
Deshalb möchten wir heute die Gelegenheit nutzen, um Licht ins Dunkel zu bringen. Gemeinsam mit einem Fachberater haben wir das Thema intensiv aufgearbeitet. Ziel ist es, Ihnen konkrete, praxisnahe Informationen an die Hand zu geben – und Sie in Ihrer wichtigen ehrenamtlichen Arbeit zu unterstützen.
Mautpflicht – was heißt das für uns als Brieftaubenzüchter?
Zunächst die nüchterne Wahrheit: Brieftauben gelten rechtlich als “Güter” – und damit unterliegen Transporte in Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse in der Regel der Mautpflicht. Das gilt unabhängig davon, ob die Beförderung gewerblich oder im Sinne unseres Sports erfolgt.
Entscheidend ist das Zugfahrzeug: Nur wenn dieses maximal 3.500 kg tzGm aufweist, entfällt die Mautpflicht – selbst mit Anhänger. Für viele Reisegemeinschaften, die große Kabinenexpresse oder umgebaute Transporter nutzen, ist das leider nicht realistisch.
Keine Ausnahme für den Brieftaubensport
Auch wenn man es sich wünschen würde: Der Gesetzgeber sieht keine Ausnahmen für unseren Sport vor. Anders als z. B. bei humanitären Hilfstransporten oder bei Polizei und Feuerwehr bleiben wir außen vor – auch dann, wenn wir als gemeinnützige Vereine handeln. Die Realität verlangt eine klare Einordnung und Planung der Kosten.
Verantwortung klären – Bußgelder vermeiden
Wichtig ist, dass innerhalb der Reisevereinigung oder Transportgemeinschaft eindeutig geregelt ist, wer für die Maut verantwortlich ist: Wer meldet das Fahrzeug bei Toll Collect an? Wer bedient die Mautbox? Wer trägt die Kosten? Denn: Im Zweifelsfall haften alle Beteiligten gemeinsam – auch der Fahrer. Wer sich hier nicht vorbereitet, riskiert unnötige Strafen und Nachzahlungen.
Auslandstransporte – Vorsicht geboten!
Noch komplizierter wird es bei grenzüberschreitenden Flügen. Jedes Land hat eigene Mautregelungen – und nicht überall gelten dieselben Schwellenwerte wie in Deutschland. Hier hilft nur: Vorher informieren, individuell prüfen, gegebenenfalls eine geeignete Mautbox nutzen.
Ein Appell in eigener Sache
Wir wissen: Der Brieftaubensport lebt vom Engagement vieler Ehrenamtlicher. Jede zusätzliche Belastung – organisatorisch wie finanziell – ist spürbar. Dennoch bitten wir um Verständnis, dass wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht beeinflussen können. Unser Ziel ist es, Ihnen Sicherheit zu geben, Unsicherheiten zu vermeiden – und Ihnen dabei zu helfen, den Fokus auf das zu legen, was wirklich zählt: Unsere Tauben, unser Sport, unsere Gemeinschaft.
Einen ausführlicheren - aber auch fachlich tiefergreifenden Artikel - finden Sie in der Folge 9/2025 der "Brieftaube"! Wir vertiefen das Thema auch weiterhin mit unserem Fachberater für Transportfragen und bereiten weitere Artikel vor, die Ihnen weiterhelfen sollen.
Sollten Sie schon im Vorfeld weiterführende Fragen haben, richten Sie diese bitte möglichst per Mail an