Zu den Distanzflügen des vergangenen Wochenendes haben uns viele Zuschriften besorgter Tierfreunde erreicht, die – ebenso wie wir – ob der sommerlichen Temperaturen, in Frage stellten, ob Brieftauben fliegen sollten. Wir nehmen diese besorgten Stimmen wahr und wollen diese selbstverständlich nicht unkommentiert lassen.

 

 

Daher möchten wir diese Gelegenheit noch einmal nutzen und insbesondere auf unser selbst geschaffenes Werkzeug der „Flugverbote“ zurückkommen.

Um eines vorweg zu nehmen: Die Höchsttemperaturen des vergangenen Wochenendes lagen nicht über den im Hochsommer üblichen Temperaturen, sodass wir von Ausreißern, wie sie etwa in der letzten Woche vom 18.-20.07.2022 der Fall waren, nicht sprechen können. Wenn wir von Höchsttemperaturen sprechen, müssen wir außerdem immer festhalten, dass wir von der höchsten Temperatur sprechen, die an diesem Tag gemessen wird. Diese Temperaturen werden aber in der Regel erst in den Nachmittagsstunden gegen 16.00 Uhr erreicht.

 

Ob Flüge möglich sind oder ob ein Flugverbot ausgesprochen werden muss, hängt im Übrigen von mehreren Faktoren ab. Hierzu arbeiten sowohl die Flugsicherungs-kommission als auch unsere Flugleiter eng mit Diplom-Meteorologen zusammen. Das Wetter hängt von deutlich mehr Faktoren ab, als ausschließlich dem Parameter „Hitze“. Was Mensch und Tier also zu schaffen macht, ist ein Zusamenspiel mehrerer Faktoren, die unsere Flugleiter in Absprache mit den Meteorologen bewerten und danach entscheiden. Trockene Hitze ist beispielsweise weitaus erträglicher als feuchte Hitze, die in Gewitter münden kann und so stören sich auch Tauben deutlich mehr an feuchter Hitze oder an „schwülem Wetter“, denn an einer trockenen Hitze, wie diese am Wochenende in weiten Teilen des Landes herrschte. Das Flugverbot von Montag, dem 25.07.2022 bezog sich im Übrigen explizit auf die angekündigte „schwüle Hitze“ und wurde entsprechend beherzigt.

 

Um gute Flugbedingungen für die gesamte Flugstrecke gewährleisten zu können, arbeiten wir mit einem professionellen Wetterdienst zusammen. Diplom-Meteorologen beobachten die Wetterbedingungen und geben Empfehlungen an unsere Flugleiter weiter. Passen die Bedingungen nicht, wird der Flug abgesagt. Distanzflüge werden von geschulten und geprüften Flugleitern beaufsichtigt und dokumentiert. Unsere eigens für einen reibungslosen Verlauf von Taubenflügen etablierte Flugsicherungskommission sorgt bundesweit dafür, dass Taubenauflässe nur bei dafür geeigneten Bedingungen erfolgen. Hierfür sind ihr eine Reihe von Eingriffsmöglichkeiten bis hin zu Flugverboten satzungsmäßig eingeräumt worden. Von diesem Recht macht die Flugsicherungskommission, insbesondere wenn es sich um für die Tiere unzumutbare Wetterumstände handelt, regelmäßig Gebrauch. So etwa in der Woche vom 18. bis 21.07.2022 und zuletzt am 25.07.2022.

 

Lassen Sie uns aber zurück zum vergangenen Wochenende kommen. Die Auflasszeiten lagen größtenteils in den Morgenstunden und die Entfernungen lagen bei einem Großteil der Flüge bei maximal 400 Kilometer, so dass die Tauben ihre Heimatschläge erreichen konnten, noch bevor die Höchsttemperaturen nur ansatzweise erreicht wurden. Grundsätzlich werden die Tauben aber explizit auf die Distanzflüge vorbereitet. Tauben, die nicht zu 100 % fit sind, kommen gar nicht erst zum Einsatz. Die Tauben, die an weiteren Flügen teilgenommen haben, wurden explizit auf diese Flüge vorbereitet.

 

Eindeutig zurückzuweisen sind die Vorwürfe, dass bereits die Jungtauben auf mehrere hundert Kilometer geschickt worden seien. Richtig ist, dass es am Wochenende auch Vorbereitungsflüge für die Jungtauben gegeben hat. Diese Flüge bewegen sich allerdings überwiegend unter 100 km, sodass auch die Jungtauben weit vor den prognostizierten Höchsttemperaturen ihre Heimatschläge wieder erreicht haben.

 

In diesem Zusammenhang ist es ebenfalls wichtig, auf unsere selbst auferlegte und in weiten Teilen deutlich strengere, als gesetzlich vorgeschrieben, Transportordnung zu verweisen. Diese gilt für sämtliche uns angeschlossenen Organisationen. Unserer Fahrzeuge sind generell mit einem GPS-System ausgestattet. Sämtliche Flugveranstalter haben dafür Sorge zu tragen, dass die Tiere während des Transports bis zum Start ausreichend versorgt werden. Das schließt eindeutig auch die Versorgung mit Trinkwasser ein. Die Fahrer sind verpflichtet, ausreichend genug und ausreichend lange Trinkpausen einzulegen, damit sich die Tiere mit Wasser versorgen können. Dies wird regelmäßig kontrolliert.

 

Uns ist bewusst, dass diese Grenzen fließend sind und nicht deutlich gezogen werden können. Pauschale Verurteilungen, die an einem Parameter festgemacht werden, sind im Grundsatz jedoch nicht angebracht. Dass wir die Flüge auch vom Wochenende aber gründlich geprüft haben und Konsequenzen ziehen, sofern diese nötig sein sollten, dessen können wir jeden besorgten Tierfreund versichern.

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