Die Nachricht, dass das Brieftaubenwesen in diesem Jahr nicht in die bundesweite Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen wird, hat uns soeben erreicht.

In dem Schreiben der UNESO steht dazu begründet, dass in unserer Bewerbung gesellschaftliche Kontroversen um Tierhaltung und -nutzung nicht thematisiert seien. Dass das Brieftaubenwesen dem Deutschen Tierschutzgesetz folgt und sich darüber hinaus noch selbst höchste Tierschutzstandards auferlegt, ist für uns selbstverständlich. Das Wohlergehen der Brieftauben steht für uns jederzeit im Vordergrund.

In den Bewerbungskriterien zum bundesweiten Immateriellen Kulturerbe werden diese Aspekte auch nicht erfragt, weshalb uns diese Begründung sehr überrascht. Es wird laut des offiziellen Merkblattes zur Bewerbung um Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes lediglich nach folgenden Punkten bewertet:

 

  1. 1. Unter Immateriellem Kulturerbe sind Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen, zu verstehen.
  2. 2. Es wird in einem oder mehreren der folgenden Bereiche zum Ausdruck gebracht: a. mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Trägerin des immateriellen Kulturerbes; b. darstellende Künste; c. gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste; d. Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum; e. traditionelle Handwerkstechniken.
  3. 3. Immaterielles Kulturerbe zeichnet sich durch seine Praxis und Anwendung in der Vergangenheit, Gegenwart und der (nahen) Zukunft aus, es wird von einer Generation an die nächste weitergegeben.
  4. 4. Es wird von Gemeinschaften und Gruppen in Auseinandersetzung mit ihrer Umgebung, in ihrer Interaktion mit der Natur und mit ihrer Geschichte fortwährend neugestaltet.
  5. 5. Immaterielles Kulturerbe vermittelt ein Gefühl von Identität und Kontinuität, wodurch die Achtung vor der kulturellen Vielfalt und der menschlichen Kreativität gefördert wird.
  6. 6. Es steht mit den bestehenden internationalen Menschenrechtsübereinkünften sowie mit dem Anspruch gegenseitiger Achtung von Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen sowie der nachhaltigen Entwicklung im Einklang. Grundsätzlich ist ein offener Zugang zur kulturellen Ausdrucksform gewährleistet, sofern eine Beschränkung nicht zum Kern der kulturellen Ausdrucksform gehört (z.B. Knabenchor).
  7. 7. Eine möglichst weitreichende Beteiligung von Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen, die dieses Erbe schaffen, pflegen und weitergeben, muss gewährleistet werden und nachweisbar sein.

Genau diese Punkte erfüllen wir, wie auch in dem Schreiben der UNESCO bestätigt wird.

 

Das Brieftaubenwesen ist eine gelebte Tradition, welche Natur und Zivilisation seit Jahrhunderten verbindet und uns Menschen bereits große Dienste erwiesen hat. Das primäre Ziel unseres Hobbys ist es, das jahrtausendalte Wissen über die Brieftauben zu erhalten und weiterzugeben und somit diesen einzigartigen Wesen eine lange Zukunft zu geben. Die bundesweite Auszeichnung der UNSECO würde uns bei diesem Bestreben sehr unterstützen und deshalb ist eine zukünftige Bewerbung nicht ausgeschlossen.

 

Die Aufnahme in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in NRW ist bereits ein großer Schritt und zeigt, dass wir auch in Zukunft bundesweit erfolgreich sein können.

 

Zunächst gratulieren wir allen Traditionen, die in diesem Jahr in die bundesweite Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurden.

 

Für uns war dieses Bewerbungsverfahren dennoch sehr spannend und wir freuen uns, dass das Brieftaubenwesen sehr viel neues Interesse geweckt hat.

 

Auch im Fernsehen waren tolle Beiträge zu sehen, die Sie hier nachsehen können (einfach den jeweiligen Sender anklicken):

WDR Lokalzeit Ruhr
ARD Mittagsmagazin
WDR Lokalzeit Bonn

Lesen außerdem hier das komplette Begündungsschreiben der Deutschen UNESCO-Kommission bzw. der Kultusministerkonferenz:

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