Der Impfstoff gegen „Taubentyp“ des Rotavirus A (RVA) und die klassische Jungtaubenkrankheit kann nun in Deutschland eingesetzt werden.

 

 

Die Jungtaubenkrankheit (JTK) tritt in Europa seit vermutlich mehr als 30 Jahren auf, aber ihre Ursache blieb bis jetzt unbekannt. Aufgrund dessen war es bisher unmöglich, gezielte Vorbeugemaßnahmen, zum Beispiel durch einen Impfstoff, zu entwickeln. Zahlreiche der langjährig tätigen Taubentierärzte (z.B. Dr. Ludger Kamphausen†, Taubenklinik, Burkard Sudhoff, Dr. Matthias Warzecha, Dr. Maren Neumann-Aukthun, René Becker, Dr. André Pfützner und viele andere) verfolgten seit dem ersten Auftreten mit viel Aufwand verschiedene Spuren. Aufbauend auf diesen Vorarbeiten ist es nun Dr. Lydia Mohr (Klinik für Geflügel der TiHo Hannover) und Dr. Dennis Rubbenstroth (Friedrich-Loeffler-Institut, FLI) gemeinsam mit weiteren Kollegen im In- und Ausland gelungen, den „Taubentyp“ des Rotavirus A (RVA) als primären Erreger der „klassischen“ JTK zu identifizieren.

 

In den vergangenen beiden Jahren wurden an der TiHo und am FLI mit Unterstützung interessierter Züchter erste Erfahrungen mit sogenannten „bestandsspezifischen Impfstoffen“ gegen den RVA-Taubentyp gesammelt und es konnte gezeigt werden, dass damit nicht nur die RVA-Infektion, sondern auch der Ausbruch der JTK verhindert werden kann. Da bestandsspezifische Impfstoffe speziell für jeden Bestand einzeln hergestellt werden müssen (aus einem Virus-Stamm, der im Vorjahr aus genau diesem Bestand isoliert wurde), ist ihr Einsatz jedoch sehr aufwendig und kostspielig. Eine dauerhafte flächendeckende Lösung bieten sie also leider nicht.

 

Eine flächendeckende Lösung würde nur ein regulär für die Taube zugelassener Impfstoff gegen den RVA-Taubentyp bieten. Für Deutschland gibt es bislang noch keine Zulassung, aber in der Tschechischen Republik wurde inzwischen ein solcher Impfstoff offiziell auf den Markt gebracht. Die tschechische Zulassung bietet nun auch für Tierärzte in anderen EU-Ländern die Möglichkeit, den Impfstoff legal zu beziehen und einzusetzen. Die Bedingungen, an die der Einsatz eines ausländischen Impfstoffs gekoppelt ist, kann in jedem EU-Mitgliedsstaat anders sein. In Deutschland muss der Tierarzt hierfür eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Taubenklinik hat mit Unterstützung von René Becker (LANUV) eine Sondergenehmigung des zuständigen Ministeriums in NRW für den legalen Import des Impfstoffs erwirkt. Um gleich zu Beginn möglichst viele Tauben mit dem Impfstoff versorgen zu können, haben wir als Hilfe für die Tierärzte ein Informationspaket für diesen Impfstoff zusammengestellt. Wir senden den Tierärzten dieses Informationspaket gerne zu! Die Taubenklinik sowie mehrere Tierärzte in NRW haben die Genehmigung bereits, außerdem hat die Klinik für Geflügel der TiHo Hannover in enger Zusammenarbeit mit der Taubenklinik eine eigene Genehmigung für Niedersachsen erwirkt. Die dabei gemachten Erfahrungen wollen wir nun allen weiteren interessierten Taubentierärzten zur Verfügung stellen, damit ein möglichst breitflächiger Einsatz in Deutschland schon im Jahr 2020 möglich wird. Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu haben wir hier zusammengestellt.

 

Um was für einen Impfstoff handelt es sich?

Der Impfstoff trägt den Namen „Colvac RP“ und wird von der slowakischen Firma Pharmgal Bio hergestellt. Es handelt sich um einen Kombinations-Impfstoff gegen den „Taubentyp“ des Rotavirus (RVA) sowie das Tauben-Paramyxovirus (PPMV-1). Er enthält inaktiviertes Material dieser beiden Viren, ist also ein „Totimpfstoff“. Er kann bei Tauben ab einem Alter von 28 Tagen eingesetzt werden und die Tauben sind zweimal im Abstand von 3-4 Wochen zu impfen.

 

Was ist über die Sicherheit und Wirksamkeit des Virus bekannt?

Der Impfstoff ist bisher nur in der Tschechischen Republik zugelassen. Im Rahmen einer Testzulassung wurden in der Slowakei 189.850 Dosen verimpft, ohne dass es laut Herstellerangaben zu nennenswerten Impfkomplikationen gekommen ist. Systematisch erhobene Daten zu seiner Wirksamkeit unter Feldbedingungen liegen uns bisher jedoch nicht vor. Untersuchungen für das Jahr 2020 sind an der TiHo Hannover in Zusammenarbeit mit dem FLI geplant. Dazu sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen, nutzen Sie bitte unbedingt die Rückmeldebögen für Nebenwirkungen oder Impfdurchbrüche (Dokumente werden in Kürze veröffentlicht)!

 

Wie und von wem kann der Impfstoff bezogen und eingesetzt werden?

Die Ausnahmegenehmigung für den Import und Einsatz des Impfstoffs kann vom behandelnden Tierarzt bei seinem zuständigen Landesministerium des jeweiligen Bundeslandes beantragt und der Impfstoff anschließend beim Hersteller bezogen werden. Detaillierte Informationen zum genauen Vorgehen werden  können bei uns angefordert werden.

 

Was müssen Tierarzt und Züchter bei der Impfung beachten?

Da der Impfstoff in Deutschland bislang keine Zulassung besitzt, sind bei seinem Einsatz besondere Anforderungen zu beachten:

Vor der Impfung muss der Tierarzt den Züchter über den Impfstoff aufklären und sich dies auch durch Unterschrift bestätigen lassen. Der Tierarzt ist verpflichtet, die Züchterdaten (Name, Adresse) und die Zahl und die Ringnummern der geimpften Tauben zu dokumentieren. Dies alles muss er anschließend der Genehmigungsstelle mitteilen. Der Züchter muss also, wie bei der Paramyxovirusimpfung, vor dem Impftermin eine Liste der Ringnummern aller zu impfenden Tauben aufschreiben oder ausdrucken.

Falls Nebenwirkungen auftreten, ist der Tierarzt verpflichtet, diese ebenfalls genau zu erfassen. Daher von uns hier direkt der dringende Aufruf, dass sich jeder Züchter von sich aus etwa 7 bis 10 Tage nach der Impfung bei seinem Tierarzt meldet und mitteilt, ob alles gut gelaufen ist oder ob Impfkomplikationen aufgefallen sind. Für eine Bestätigung des Impferfolgs kann darüber hinaus der Anstieg der Antikörper-Spiegel gegen das Rotavirus im Blut vor und etwa drei Wochen nach der Impfung bestimmt werden. Zur Möglichkeit der Durchführung der Analyse geben wir Ihrem Tierarzt gerne Auskunft.

 

Was ist zu tun, wenn meine Tauben trotz der RVA-Impfung Anzeichen der JTK zeigen?

Auch wenn aus dem Ausland bereits positive Erfahrungen gemeldet wurden, gibt es (wie oben bereits beschrieben) bisher keinerlei systematische Untersuchungsergebnisse zur Wirksamkeit des Impfstoffs. Es ist daher extrem wichtig, dass die in der kommenden Saison gemachten Erfahrungen zentral gesammelt und ausgewertet werden können. Jeder JTK-Ausbruch bei geimpften Tauben muss daher unbedingt dem behandelnden Tierarzt gemeldet werden. Für diesen Zweck werden wir den Tierärzten Vordrucke für Fragebögen zur Verfügung stellen und diese für die Züchter auch auf der Verbandshomepage zugänglich machen.

Ganz wichtig ist dabei zu beachten, dass es sich nicht bei jeder Erkrankung, die sich durch Erbrechen, Durchfall, Appetitlosigkeit oder plötzliche Todesfälle äußert, auch tatsächlich um die durch das RVA verursachte „klassische“ JTK handelt. JTK-ähnliche Erkrankungen können auch andere Ursachen haben, auch wenn Feldstudien des FLI und der TiHo Hannover gezeigt haben, dass dies verglichen mit den „klassischen“ RVA-Infektionen die Ausnahme darstellt.

Um zu beweisen, dass tatsächlich eine mangelnde Wirksamkeit des Impfstoffs vorliegt, muss daher gezeigt werden, dass bei der beobachteten Krankheit auch wirklich eine RVA-Infektion im Spiel ist. Dazu ist eine Untersuchung von Proben nötig, die während des Krankheitsausbruchs genommen wurden (z.B. Sammelkotproben oder Organe verendeter Tauben). Informationen dazu, bei welchen Laboren eine Untersuchung auf den RVA-Taubentyp möglich ist, stellen wir gerne zur Verfügung.

 

Wie soll der Impfstoff laut Herstellerangaben eingesetzt werden?

Die Jungtauben sollten gesund und bei der ersten Impfung mindestens 28 Tage alt sein. Aus den Erfahrungen mit den bestandsspezifischen Impfstoffen scheint 6-8 Wochen ein gutes Impfalter zu sein, es können aber auch ältere Tauben geimpft werden. Der Hersteller empfiehlt eine zweimalige Impfung. Zwischen den beiden Impfungen sollte ein Abstand von drei bis vier Wochen liegen.

 

Dürfen auch bestandsspezifische RVA-Impfstoffe weiterhin eingesetzt werden?

Ja. Da es in Deutschland keinen eigenen zugelassenen Impfstoff gegen die RVA-Infektion der Taube gibt, dürfen bestandsspezifische Impfstoffe für diesen Zweck weiterhin eingesetzt werden. Nähere Informationen dazu stellen wir interessierten Tierärzten gerne zur Verfügung.

 

Müssen die Tauben trotzdem noch mit einem anderen Impfstoff gegen Paramyxovirose geimpft werden?

Der Colvac RP Impfstoff gegen Rotaviren und PMV-1 wird in Deutschland nur als gültige PMV Impfung anerkannt, wenn die Impfung von einem Tierarzt mit einer für Deutschland gültigen Ausnahmegenehmigung durchgeführt wurde. Das Aktenzeichen der Ausnahmegenehmigung für den Einsatz des Impfstoffs ist auf der Impfbescheinigung zu vermerken. Nutzen Sie für die Rückmeldungen bitte die Fragebögen, die in der kommenden Woche auf unserer Homepage veröffentlicht werden oder bitten Sie den impfenden Tierarzt um Weiterleitung an die Taubenklinik.

 

Der Wert der zweifachen PMV-Impfung der Jungtauben ist nicht zu unterschätzen, denn in den vergangenen Jahren werden von uns zunehmende Fallzahlen vor allem bei Stadttauben beobachtet. Leider ist dort ein flächendeckender Impfschutz unmöglich und die Gefahr der Einschleppung in unsere Brieftaubenbestände ist daher nach wie vor sehr groß.

Und zum Abschluß nochmal als Übersicht:

 

 

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